(Stand 16.01.23) Allgemein gilt, dass die Maskenpflicht ab dem 2. April 2022 entfällt. Im deutschen Luftraum ist auch kein Test-Nachweis mehr erforderlich. Es empfiehlt sich, vor der Reise die Internetseiten der Flughäfen sowie die Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu prüfen.

Reisenden wird generell empfohlen, auf eigene Verantwortung Masken zu tragen und die Abstands- und Hygieneempfehlungen einzuhalten.

Flughafen Berlin (BER)

Passagieren, Abholern und Besuchern wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen. Sofern möglich, ist es ratsam, Abstand zu anderen Personen zu halten.

Maßnahmen an den Terminals: 

Wichtige Tipps für Passagiere:

Testpflicht 

Für Gebiete, die seit dem 9. Januar 2023 vom RKI als „Virusvariantengebiete, in denen das Auftreten einer besonders besorgniserregenden Virusvariante wahrscheinlich ist“ eingestuft wurden, muss bei der Einreise ein negativer Test (PCR oder PoC-Antigentest nicht älter als 48 Stunden) nachgewiesen werden. Darüber hinaus führen die zuständigen Behörden nach der Einreise zusätzliche Stichproben durch. Es besteht keine Pflicht, sich vor der Einreise zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier: 

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete 

Corona Testzentrum am BER

Passagiere und Besucher können sich im Terminal 1 des BER mit PCR-Tests und Antigen-Schnelltests auf das Covid-19-Virus testen lassen.

Weitere Informationen: 

www.covid-testzentrum.de/berlin-airport

Flughafen Bremen (BRE)

Fluggästen wird empfohlen, mindestens 2,5 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Für Gäste und Besucher gelten folgende Regelungen:

Flughafen Dortmund (DTM)

Die Betreiber empfehlen ihren Besuchern und Fahrgästen trotz des Wegfalls der Maskenpflicht weiterhin eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen die Abstände kurzfristig nicht einhaltbar sind. 

Verhalten am Terminal:

Es wird empfohlen, die Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes zu prüfen. 

Aktuell gilt: 

Flughafen Düsseldorf (DUS)

Aktuell besteht keine Maskenpflicht am Düsseldorfer Flughafen. Es wird allerdings das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 6. Lebensjahr empfohlen. Im SkyTrain besteht momentan noch eine Maskenpflicht (öffentliches Verkehrsmittel). 

Für sicheres Reisen bieten die Testzentren am Airport Testmöglichkeiten an.

Düsseldorf erhielt für seine guten Hygienestandards das Siegel „DEKRA Trusted Facility“. 

Flughafen Frankfurt (FRA)

Seit dem 2. April 2022 besteht keine Maskenpflicht mehr an den Terminals des Frankfurter Flughafens. Den Passagieren und Besuchern wird allerdings geraten, in Eigenverantwortung, sich an Abstandsregeln zu halten. Auch das Tragen einer medizinischen Maske wird empfohlen. 

Einreisende und Umsteigende brauchen grundsätzlich keinen 3G-Nachweis mehr, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein. 

Für Passagiere, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen und an einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, gilt die 3G-Nachweispflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung.

Weitere Informationen erhalten Reisende beim BMG.

Flughafen Hannover (HAJ)

Es besteht keine Verpflichtung, während Ihres Aufenthalts am Flughafen Hannover eine Maske zu tragen oder einen Test zu machen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit wird jedoch eine Maske empfohlen. Die Regeln während des Flugs können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden. 

Weitere Informationen zu Reisewarnungen, Testpflichten und Impfregeln erhalten Reisende beim Auswärtigen Amt

Flughafen München (MUC)

Für den deutschen Luftraum, also auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen, gibt es keine Masken- oder Nachweispflicht mehr. Es wird empfohlen in den Terminals weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen, insbesondere in Bereichen wo die Abstände nicht eingehalten werden können. 

Es wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vor Antritt der Reise zu überprüfen. 

Für Reisen innerhalb Europas erhalten Reisende einen Überblick auf Re-open-EU

Informationen zu den Testmöglichkeiten am Flughafen erhalten Reisende hier

Flughafen Nürnberg (NUE)

Das Tragen einer medizinischen Maske ist seit dem 3. April 2022 am Nürnberger Flughafen nicht mehr verpflichtend. Es wird jedoch geraten, weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und nach Möglichkeit einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen zu halten sowie auf Eigenhygiene zu achten. 

NUE hat ein DEKRA-geprüftes Hygiene Konzept. 

Darüber hinaus können Reisende sich am Airport Nürnberg testen lassen – Corona Test Center.

Flughafen Zürich (ZHR)

Für einige Zielländer ist nach wie vor ein negativer Corona-Test erforderlich. Reisenden wird empfohlen, sich frühzeitig zu informieren und dementsprechend sich möglichst am Vortag testen zu lassen, um am Abreisetag getestet am Flughafen anzukommen. 

Es gibt diverse Testmöglichkeiten am Züricher Flughafen. 

Das Hygienekonzept des Flughafens wird wie folgt umgesetzt:

Es besteht keine Maskenpflicht an den Terminals. Reisende werden gebeten, sich über die Corona-Bestimmungen ihrer Fluggesellschaft zu informieren, da diese unterschiedlich sein können.  

Allgemein

Die neuesten Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links:

Informationen zum Herunterladen

Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19

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